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Auslandschadenschutz

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland erschweren oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und bürokratische Hindernisse eine zügige Schadensregulierung. Auch muss im Ausland teils mit erheblich geringeren Leistungen bei Personen- und Sachschäden gerechnet werden.

Was leistet der Auslandschadenschutz ?

Der Auslandschadenschutz übernimmt die langwierigen Auseinandersetzungen mit dem ausländischen Versicherer.

Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei einem deutschen Versicherer haftpflichtversichert wäre.

Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht und deutschen Standards.

Der Kunde kann seine Ansprüche direkt bei uns geltend machen.

Es gelten die vertraglich für die Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht außerhalb Deutschlands in Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Was kostet der Auslandschadenschutz?

Der Auslandschadenschutz kann gegen einen Zuschlag von 30 EUR vereinbart werden.