In der Privathaftpflichtversicherung ist das Halten von Pferden nicht versichert.
Der Pferdehalter muss daher eine spezielle
Haftpflichtversicherung für private Pferdehalter abschließen.
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der privaten Haltung von Reitpferden.
Wird durch ein Pferd ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Pferdehalter verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.