Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren beispielsweise gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche
aus dem Besitz eines Baugrundstückes und des darauf zu errichtenden Bauwerkes, wenn u.a.:
- eine Baugrube nicht genügend abgesichert wird
- gelagertes Baumaterial vor dem Baugrundstück nicht ausreichend beleuchtet ist
- als Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Abbruch- und Grabearbeiten),
- wenn z.B. eine mit den Bauarbeiten beschäftigte Person einem Besucher den Anzug mit Speis beschmutzt