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Krankentagegeld

Ihr Schutz vor Verdienstausfällen

Jedem Berufstätigen kann es passieren, dass er längere Zeit nicht arbeiten kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Das bedeutet für Angestellte Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr. Selbstständige und Freiberufler trifft es härter - ohne Absicherung zu 100 Prozent. Deshalb ist ein Krankentagegeld für Berufstätige und insbesondere für Selbstständige ein Muss.

 

 

Krankentagegeld (Tarif V/VA)

  • Vereinbartes Krankentagegeld bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen
  • Leistung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (sofern der Arbeitgeber diese Zeiten berechtigterweise zusammenrechnet)
  • Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist
  • Leistung bei stationärer Unterbringung während des Mutterschutzes
  • Nachversicherungsgarantie: Anpassungsoption des Tagegeldes bei Einkommensänderungen innerhalb von zwei Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit

 

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 01.07.2017(Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

Wir möchten Sie nicht mit einem Tarifrechner allein lassen, sondern Ihren Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen in einem gemeinsamen Gespräch abstimmen. Vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie.