Pflegezusatzversicherung

 

Vom Pflegefall zum Sozialfall?

Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt heute mehr als 8,2 Jahre. In dieser Zeit entsteht ein erheblicher Kapitalbedarf. So kostet zum Beispiel ein Platz im Pflegeheim rund 3.250 Euro monatlich, die Pflegepflichtversicherung übernimmt davon aber nur maximal 1.612 Euro. Für den Rest wird das Vermögen des Pflegebedürftigen bzw. das seiner Angehörigen herangezogen. Wenn das nicht reicht, ist der Weg zum Sozialamt unausweichlich.

Die Lösung der Continentale

Das Prinzip, das hinter unserer Pflegezusatzversicherung PZ steckt, ist ganz einfach: Sie vereinbaren mit uns einen Prozentsatz zwischen 10 Prozent und 200 Prozent. Um diesen Prozentsatz werden dann automatisch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrad 1 bis 5) erhöht, sollten Sie einmal pflegebedürftig werden.

Das besondere Plus

Bei einer (teil-)stationären Pflege erstatten wir auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelkosten. Und das, obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung hierfür nicht leistet.

  • Das bietet der Tarif PZ-U
    • Kein Höchsteintrittsalter
    • Vereinfachte Gesundheitsprüfung bis einschließlich Eintrittsalter 60
    • Versicherungsschutz ohne tarifliche Wartezeit
    • Leistet die Pflegepflichtversicherung, leistet auch PZ-U 
    • keine erneute Begutachtung
    • Leistung ab Pflegegrad 1
    • Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit
    • keine Karenzzeit
    • Unbefristete Leistungsdauer „„Leistungen für Unterkunft/Verpflegung („Hotelkosten“) bei (teil-)stationärer Pflege
    • Zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblicher Einschränkung der Alters- kompetenz (z. B. Demenz)
  • Leistungen PZ-U
  • Grundsätzliches – Feststellung, Wartezeiten, Absicherung

    • Leistung, wenn die Pflegepflichtversicherung leistet - keine erneute Begutachtung
    • Keine zusätzlichen Warte- und Karenzzeiten
    • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung je nach Tarifstufe in 10 Prozentstufen (PZ/1 = 10 Prozent bis PZ/20 = 200 Prozent) um 10 Prozent – 200 Prozent

    Ambulante Leistungen 

    • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade 1 bis 5)
      • Ambulante Pflege durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst
      • Teilstationäre Pflege
      • Verhinderungspflege (bis sechs Wochen/Kalenderjahr)
      • Kurzzeitpflege (bis acht Wochen/Kalenderjahr)
      • Ambulant betreute Wohngruppen

    Stationäre Leistungen

    • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit und vollstationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) 
    • Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) bis zum versicherten Höchstsatz

    Entlastungsleistungen

    • Erhöhung der Entlastungsleistung (bis zu 125 Euro) für ambulant gepflegte Personen, etwa für die Erledigung von Einkäufen durch anerkannte Anbieter/Dienstleister

    Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Rahmenbedingungen, Tarif mit Tarifbedingungen).

  • Kein Höchsteintrittsalter
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung bis einschließlich Eintrittsalter 60
  • Versicherungsschutz ohne tarifliche Wartezeit
  • Leistet die Pflegepflichtversicherung, leistet auch PZ-U 
  • keine erneute Begutachtung
  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit
  • keine Karenzzeit
  • Unbefristete Leistungsdauer „„Leistungen für Unterkunft/Verpflegung („Hotelkosten“) bei (teil-)stationärer Pflege
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblicher Einschränkung der Alters- kompetenz (z. B. Demenz)

Grundsätzliches – Feststellung, Wartezeiten, Absicherung

  • Leistung, wenn die Pflegepflichtversicherung leistet - keine erneute Begutachtung
  • Keine zusätzlichen Warte- und Karenzzeiten
  • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung je nach Tarifstufe in 10 Prozentstufen (PZ/1 = 10 Prozent bis PZ/20 = 200 Prozent) um 10 Prozent – 200 Prozent

Ambulante Leistungen 

  • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade 1 bis 5)
    • Ambulante Pflege durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst
    • Teilstationäre Pflege
    • Verhinderungspflege (bis sechs Wochen/Kalenderjahr)
    • Kurzzeitpflege (bis acht Wochen/Kalenderjahr)
    • Ambulant betreute Wohngruppen

Stationäre Leistungen

  • Erhöhung der Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit und vollstationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) 
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege (Pflegegrad 1 bis 5) bis zum versicherten Höchstsatz

Entlastungsleistungen

  • Erhöhung der Entlastungsleistung (bis zu 125 Euro) für ambulant gepflegte Personen, etwa für die Erledigung von Einkäufen durch anerkannte Anbieter/Dienstleister

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Rahmenbedingungen, Tarif mit Tarifbedingungen).