Hundehalterhaftpflicht

In der Privathaftpflichtversicherung ist das Halten von Hunden nicht versichert.

Der Hundehalter muss daher eine spezielle Haftpflichtversicherung für private Hundehalter abschließen. Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der privaten Haltung von Hunden.

Wird durch einen Hund ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hundehalter verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Mittlerweile sind in den meisten Bundesländern Haftpflichtversicherungen für Hunde schon Pflicht, hier wird bei der Behördenanmeldung schon eine Nachweis über eine Haftpflicht gefordert.

 

Ihre Vorteile als Hundehalter:

  • Hohe Deckungssummen bis 10 Mio. EUR
  • Weltweiter Auslandsaufenthalt 
  • Mitversicherung von Mietsachschäden 
  • XXL-Erweiterungen
  • Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen 
  • Schäden an gemieteten und geliehenen Hundeanhängern
  • Mitversicherung von Welpen bis sechs Monate
  • Forderungsausfall-Versicherung
  • TOP-Preisvorteile 50 % Nachlass ab dem zweiten Hund