Anwartschaft und Pflegeversicherung

 

Als Zeitsoldat haben Sie ab Dienstbeginn Anspruch auf unentgeldliche truppenärztliche und – zahnärztliche Versorgung, auch Heilfürsorge genannt. Sie sind also über den Bund zu 100 % krankenversichert. Da dieser Anspruch aber mit dem Dienstzeitende und während des Bezugs von Übergangsgebührnissen von einem 70%igen Beihilfeanspruch abgelöst wird, empfiehlt der Dienstherr den Abschluss einer so genannten kleinen Anwartschaft. Die in Deutschland obligatorischePflegepflichtversicherung muss ebenfalls eigenverantwortlich von Ihnen eingerichtet werden.

Als Berufssoldat sind Sie gem. Sozialgesetzbuch §5 dem System der Privaten Krankenversicherung zugeordnet. Während Ihrer Zeit als aktiver Berufssoldat geniessen Sie Anspruch auf die unentgeltliche Versorgung durch Ihren Dienstherrn (UTV). Diese Art der Krankenversicherung wird umgangssprachlich auch Heilfürsorge genannt.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand, also dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung endet der Anspruch auf UTV. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dann dem Bundesbeamten im Ruhestand gleichgestellt und erhlaten eine Beihilfe in Höhe von 70%. Aus einer 100%-Krankenversicherung durch den Bund wird also eine 70%. Die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz müssen Sie eigenverantwortlich sicherstellen.

Nach Ihrer Pensionierung werden Sie zu 30% privat krankenversichert sein, passend zu Ihrem Beihilfeanspruch. Um den reibungslosen Eintritt auch bei Vorliegen möglicher Erkrankungen zu garantieren, wird der Abschluss einer Anwartschaft als Ergänzung zur privaten Pflegepflichtversicherung dringend empfohlen.