Einfluss auf den Versicherungsschutz
In letzter Zeit erreichten uns zahlreiche Anfragen zum Thema Installation von Rauchwarnmeldern und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz im Schadenfall.
Verletzung einer Obliegenheit
Grundsätzlich gilt die Nichtbeachtung einer gesetzlichen bzw. behördlichen Sicherheitsvorschrift als Verletzung einer Obliegenheit.
Wird eine Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Einschränkung in den VGB 2016
In den Besonderen Bedingungen neuerer Bedingungswerke (VGB 2016) wird diese Aussage eingeschränkt.
Hiernach beruft sich die Continentale nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, sofern behördlich vorgeschriebene Rauchmelder nicht installiert waren.
Andere Bedingungswerke enthalten diesen Zusatz nicht.
Prüfung im Einzelfall
Abhängig vom Schadenereignis werden wir uns in seltenen, speziellen Einzelfällen vorbehalten, eine Obliegenheitsverletzung zu prüfen, wenn ein Kausalzusammenhang besteht.
Wir beziehen uns dabei auf ein Urteil des BGH, wonach eine Installation von Rauchwarnmeldern nicht nur das Ziel hat, Menschenleben zu schützen, sondern auch der Sicherheit des Gebäudes dient (A.: V ZR 238/11 II 5).
Eine Quotelung der Entschädigung kann in solchen Fällen in einem Umfang erfolgen, in der die Obliegenheitsverletzung kausal Anteil am Schadenereignis hat.